Gesetze & Vorschriften

Langjährige Erfahrung und permanente Weiterbildung unserer Mitarbeiter sichern Ihnen kompetente Beratung zum gesetzeskonformen Umgang mit Gefahrstoffen.

Wir unterstützen Sie bei Genehmigungsverfahren, führen eine Betriebsbegehung durch, schulen Sie in unseren Seminaren und informieren Sie online über Gesetzesänderungen.

Unsere Fachberater beantworten gerne kompetent alle Ihre Fragen, informieren Sie über die neuesten Regelungen und finden die für Sie passende und günstigste Lösung. Rufen Sie kostenlos an: 06225-20533-0

 

Gefahrstoff-Fibel

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Verordnungen und Gesetze und
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zum Umgang und Handling
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Gesetze und Regeln, die für Sie wichtig sind!

Arbeitsmittelverordnung ( AM-VO)

Arbeitsmittelverordnung ( AM-VO)

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der ArbeitnehmerInnen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Arbeitsmittelverordnung - AM-VO) und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird.
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Verordnung für brennbare Flüssigkeiten ( VbF)

Verordnung für brennbare Flüssigkeiten ( VbF)

Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (BGBl 1991/240) regelt die Lagerung und Abfüllung von brennbaren Flüssigkeiten.Unter "brennbaren Flüssigkeiten" versteht der Gesetzgeber Flüssigkeiten und Zubereitungen (Gemenge, Mischungen oder Lösungen) mit einem Flammpunkt von nicht mehr als 100°C und einem Dampfdruck bei 50°C von nicht mehr als 3 bar (absolut).zum Download mehr

Die europäische Sicherheitsnorm EN 14470

Die europäische Sicherheitsnorm EN 14470

Für die Lagerung in Sicherheitsschränken ist die Europäische Norm
EN 14470-1 seit April 2004 in Kraft getreten.
Die Feuerwiderstandsfähigkeit des Schrankes muss durch eine Brandprüfung (Typprüfung) gemäß ÖNORM EN 14470-1 untersucht werden.
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ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ( ASchG)

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ( ASchG)

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) fordert, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sicherzustellen und – soweit möglich – weiter zu verbessern. Hierbei hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der auszuführenden Arbeiten die damit verbundenen Gefahren zu ermitteln und ausreichende Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen.
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Absaugung von Gefahrstoffen - Lufttechnische Prüfung nach EN 14175-3

Absaugung von Gefahrstoffen - Lufttechnische Prüfung nach EN 14175-3

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 und 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes müssen Gefährdungen und Belastungen beim Umgang mit Gefahrstoffen ermittelt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden.Um die Leistungsfähigkeit von Abzügen hinsichtlich des Rückhaltevermögens von Gefahrstoffen zu beurteilen, wurde in dieser Norm ein neues Prüfverfahren eingeführt. DENIOS-Gefahrstoffarbeitsplätze haben diese Prüfung mit deutlichen Sicherheitsreserven für den Mitarbeiterschutz erfolgreich durchlaufen.

Arbeitsstättenverordnung (AstV)

Arbeitsstättenverordnung (AstV)

Die Arbeitsstättenverordnung (AstV) enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind. Zu einzelnen Vorschriften gibt es so genannte Arbeitsstättenrichtlinien, die genauere Definitionen und Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Arbeitsstättenverordnung einschließlich der Arbeitsstättenrichtlinien ist bundesweit gültig.
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Explosionsschutz (ATEX)

Explosionsschutz (ATEX)

Die zahlreichen nationalen Richtlinien zum Explosionsschutz wurden europaweit vereinheitlicht. Seit dem 1. Juli 2003 ist die Anwendung der neuen Richtlinien 94/9/EG (ATEX 95, ehemals 100a) und 99/92/EG (ATEX 137, ehemals 118a) Pflicht. Die ATEX 95 (kurz für das Französische ATmosphère EXplosible) legt Anforderungen an Produkte fest und wendet sich vornehmlich an Hersteller. Die ATEX 137 beschreibt Anforderungen an Arbeitsstätten und ist für Betreiber relevant.
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EN 15154 Sicherheitsnotduschen

EN 15154 Sicherheitsnotduschen

Das Europäische Komitee für Normung „CEN“ hat eine Europäische Norm „Notduschen“ vorgelegt. Die ÖNORM EN 15154 ist zur Zeit in zwei Bereiche untergliedert. Teil 1 für „Körperduschen mit Wasseranschluss in Laboratorien“, Teil 2 für „Augenduschen mit Wasseranschluss“, Teil 3 für „Körperduschen ohne Wasseranschluss“, Teil 4 für „Augenduschen ohne Wasseranschluss“ und Teil 5 für „Körperduschen mit Wasseranschluss für Produktionseinrichtungen“.


Weitere Gesetze finden Sie in unserer Mediathek.
Eine Sammlung interessanter Links haben wir für Sie im Service-Bereich zusammengestellt.