Glossar

Das nachstehende Glossar enthält und erklärt über 40 Begriffe und Abkürzungen zur Gefahrstofflagerung und Arbeitssicherheit.

ASchG

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) fordert, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sicherzustellen und – soweit möglich – weiter zu verbessern. Hierbei hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der auszuführenden Arbeiten die damit verbundenen Gefahren zu ermitteln und ausreichende Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen.

 

Arbeitsstätten-
verordnung

Die Arbeitsstättenverordnung (AstV) enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind. Zu einzelnen Vorschriften gibt es so genannte Arbeitsstättenrichtlinien, die genauere Definitionen und Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Arbeitsstättenverordnung einschließlich der Arbeitsstättenrichtlinien ist bundesweit gültig.

 

ATEX


                                               

ATEX ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Explosionsschutzrichtlinie 94/9/EG (ATEX 95)

 

ChemG

Chemikaliengesetz

 

DIBt

Deutsches Institut für Bautechnik (Berlin)

 

EN 14470-1

Für die Lagerung in Sicherheitsschränken ist die Europäische Norm
EN 14470-1 seit April 2004 in Kraft getreten.
Die Feuerwiderstandsfähigkeit des Schrankes muss durch eine Brandprüfung (Typprüfung) gemäß ÖNORM EN 14470-1 untersucht werden.

 

EN 14470-2

Die europäische Harmonisierung hat nun auch die feuerwiderstandsfähigen Druckgasflaschenschränke erreicht.
Die Konsequenzen der EN in Österreich und Europa:
Die Feuerwiderstandsfähigkeit wird in 4 Klassen von G15 bis G90 (Feuerwiderstandsfähigkeit von 15 bis zu 90 Minuten) unterteilt.

 

EN 14175-3

Absaugung von Gefahrstoffen – Lufttechnische Prüfung nach EN 14175-3
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes mussten auch bisher schon Gefährdungen und Belastungen beim Umgang mit Gefahrstoffen ermittelt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Mit der Betriebssicherheitsverordnung und insbesondere mit der am 01.01.2005 in Kraft getretenen Novelle der Gefahrstoffverordnung hat die Gefährdungsbeurteilung nochmals an Bedeutung gewonnen. Um die Leistungsfähigkeit von Abzügen hinsichtlich des Rückhaltevermögens von Gefahrstoffen zu beurteilen, wurde in dieser Norm ein neues Prüfverfahren eingeführt.

 

EN 15154

Sicherheits-Notduschen
Das Europäische Komitee für Normung „CEN“ hat eine Europäische Norm „Notduschen“ vorgelegt. Die EN 15154 ist zur Zeit in zwei Bereiche untergliedert. Teil 1 für „Körperduschen mit Wasseranschluss in Laboratorien“ und Teil 2 für „Augenduschen mit Wasseranschluss“. In Vorbereitung bzw. Planung sind weitere Teile für „Tragbare Körperduschen“, „Tragbare Augenduschen“ und „Körperduschen mit Wasseranschluss für Produktionseinrichtungen“. Die Teile 1 und 2 der EN 15154 regeln die Mindestanforderungen an Augen- und Körperduschen. In gefährlichen Arbeitsbereichen muss sofort eine ausreichende Menge an Flüssigkeit zur Verfügung stehen, so dass der Körper bei einem Brand oder nach Kontakt mit gesundheitsgefährlichen Substanzen geduscht werden kann.

 

EN 345

Sicherheitsschuhe
Kategorien und Anforderungen der EN 345
S1 Bereiche, in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit nicht zu erwarten ist. Anforderungen: geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
S2 Bereiche, in denen zusätzlich die Einwirkung von Nässe zu erwarten ist. Anforderungen: Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
S3 Bereiche für S2, in denen zusätzlich die Gefahr des Eintretens spitzer und scharfer Gegenstände in die Sohle besteht. Anforderungen: durchtrittsicherer Unterbau, profilierte Laufsohle

 

Ex-Bereiche und Zonen (TRbF 20, 8.3.2)

Explosionsfähige Atmosphäre im Sinne der BetrSichV Anhang 3 ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln unter atmosphärischen Bedingungen.
Zone 0 = gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ständig, langzeitig oder häufig vorhanden
Zone 1 = gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich vorhanden
Zone 2 = gefährliche explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht und nur kurz vorhanden
Aktive Lagerung:
Lagerräume, in denen abgefüllt wird, sind Zone 1, somit ist eine Zwangsbelüftung notwendig.
Passive Lagerung:
Bei der passiven Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten im Freien gelten die Auffangräume bis zu einer Höhe von 0,2 m über deren Oberkante hinaus als Zone 2. Außerhalb eines Auffangraumes gilt der Bereich bis zu einer Höhe von 0,2 m über Erdgleiche bis zu einem Abstand von 2 m vom Auffangraum als Zone 2 (TRbF 20 8.4.3.2).

 

Flammpunkt

Temperatur, bei der eine Flüssigkeit brennbare Dampf-Luftgemische bildet

 

GefStoffV

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe) im deutschen Arbeitsschutz. Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG) enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Grundlage für die Gefahrstoffverordnung.

 

GGBG/GGBV

Gefahrgutbeförderungsgesetz /Gefahrgutbeförderungsverordnung

 

LGK

Lagerklassen

 

MRL

Maschinenrichtlinie

 

PSA

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützt den Träger gegen körperschädigende Einflüsse.

 

Richtline 2003/10/EC ...

... über „Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)“ ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15. Februar 2003 in Kraft getreten. Sie ersetzt die Richtlinie 86/188/CEE zur „Lärmexposition am Arbeitsplatz“.

 

Richtlinie 89/686/EWG

Die europäische Richtlinie 89/686/EWG schreibt u. a. die Kennzeichnung von Handschuhen der Kategorien II und III mit Piktogrammen vor, die deren Schutzwirkung erklären.

 

Schutzhand-schuhe

für den gewerblichen Bereich werden in 3 Kategorien der PSA
(Persönliche Schutzausrüstung), abhängig vom Gefahrenpotenzial, eingeteilt:
Kategorie I minimale Risiken, geringe Schutzanforderungen
Kategorie II mittlere Risiken, PSA, die nicht den Kategorien I und III zuzuordnen sind, z. B. Schutz gegen mechanische Gefährdung
Kategorie III komplexe PSA, Schutz gegen tödliche Gefahren oder ernste, irreversible Gesundheitsschäden, z. B. zeitlich begrenzter Schutz gegen Schädigung durch Strahlung oder Chemikalien

 

Stawa-R

Stahlwannen-Richtlinie

 

TRbF

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten

 

TRG

Technische Regeln für Gase

 

TRGS

Technische Regeln für Gefahrstoffe

 

ÜHP

Übereinstimmungserklärungen, ersetzen die bisherigen Baumusterprüfungen

 

VbF

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
entzündlich R 10
leicht entzündlich (F) R 11, R 15, R 17
hochentzündlich (F+) R 12

 

VCI

Verband der Chemischen Industrie e.V.

 

VCI-Konzept

Die Zusammenlagerung unterschiedlicher LGK in einem Lagerabschnitt ist durch die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Technischen Regeln reglementiert. Der VCI hat auf dieser Grundlage ein Zusammenlagerungskonzept entwickelt.

 

WGK

Wassergefährdungsklassen:

WGK 1 schwach wassergefährdend
WGK 2 wassergefährdend
WGK 3 stark wassergefährdend

 

WRG 1959

Das Wasserrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts ,das die Bewirtschaftung der Gewässer zum Gegenstand hat.Es enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers.

 

Zündtemperatur

Temperatur, bei der sich Dampf-Luftgemische entzünden