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In Bereichen, in denen mit aggressiven Flüssigkeiten oder feuergefährlichen Stoffen gearbeitet wird, besteht für Mitarbeiter immer das Risiko eines Unfalls und als dessen Folge eine mögliche Kontamination des Körpers oder der Augen mit gesundheitsschädlichen Substanzen.
Sollte trotz aller Präventivmaßnahmen ein Notfall eintreten, kommen Notduschen und Körperduschen bei der Erstversorgung zum Einsatz.
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In potenziell gefährlichen Arbeitsbereichen müssen geeignete Notduschen vorhanden sein, die bei einem Unfall sofort eine ausreichende Menge an Flüssigkeit liefern. Körper und/ oder Augen müssen nach Kontakt mit gefährlichen Substanzen oder nach Verbrennungen schnell geduscht werden können.
Alle lieferbaren Modelle verfügen über eine EN-Zulassung. Körperduschen mit DVGW-Zulassungen ermöglichen den Anschluss direkt an die Trinkwasserleitung.
Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 3 sind die Allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers verankert. Er ist dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Die Arbeitsstättenverordnung setzt in § 39 fest, dass für Arbeitsstätten zur Ersten Hilfe erforderliche Mittel vorhanden sein müssen. Für Europa geltende Regelungen sind in der EN 15154 festgelegt. Diese Norm ist in fünf Teile untergliedert:
Notduschen aus dem DENIOS-Sortiment entsprechen den Anforderungen der EN 15154. Zudem sind Ausführungen, die zusätzlich über eine DVGW-Zulassung verfügen (DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs) lieferbar.
Entsprechend Ihren betrieblichen Anforderungen können Sie zwischen einer Körperdusche oder einer Kombidusche wählen, die Körper- und Augendusche kombiniert. DENIOS bietet Körperduschen für die Wandmontage, Deckenmontage, Über-Tür-Montage und zur Bodenmontage für die freistehende Aufstellung. Beim Duschkopf kann zwischen einer Kunststoff- oder Edelstahl-Ausführung gewählt werden. Ein integrierter Mengenregulator sorgt für einen gleichmäßigen und weichen Wasserstrahl und gewährleistet eine gute Reinigungsleistung. Körperduschen sind einfach durch eine Zugstange mit Handgriff zu betätigen. Bei Kombiduschen erfolgt die Auslösung der Augendusche durch eine großflächige Druckplatte.
Alle Notduschen sollten regelmäßig – mindestens alle 6 Monate – gewartet und gereinigt werden. Weiterhin sind sie regelmäßig (mindestens einmal im Monat oder nach Vorgaben des Herstellers) auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.