Bei der Planung eines Gefahrstofflagers spielen viele Punkte eine wichtige Rolle: Welche Vorschriften und Anforderungen müssen berücksichtigt werden? Welche Stoffe sollen gelagert werden? Müssen bestimmte Lagertemperaturen für die Medien eingehalten werden? Wie sind die betrieblichen Gegebenheiten? In diesem Beitrag haben wir einige der wichtigsten Fragen und Vorschriften zusammengestellt, die Sie sich bei der Planung eines Raumsystems zur Gefahrgut-Lagerung stellen sollten.
Nach § 2 Abs. 6 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) wird der Begriff der Lagerung definiert als "Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere".
Lagerräume für Gefahrstoffe können sowohl Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden als auch Freiflächen oder Behälter beziehungsweise Schränke sein (Abschnitt 2 der TRGS 510). Zu beachten ist jedoch, dass die Lagerung von Gefahrstoffen nicht zulässig ist in
Verkehrswegen wie Treppenräumen, Flucht- und Rettungswegen, Gängen, Durchfahrten und engen Höfen,
Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär- und Aufenthaltsräumen.
Gefahrstoffe sind entweder in ortsbeweglichen Behältern wie IBC-Containern, Behältern, Fässern, Kanistern oder in ortsfesten Behältern wie Silos oder Tanks zu lagern. Die Anforderungen an ein Gefahrstofflager sind von Art, Einstufung und Menge der zu lagernden Stoffe abhängig.
Hinweis: Laut § 8 Absatz 1 Nummer 6 GefStoffV darf am Arbeitsplatz nur die „Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist“, gelagert werden. Dies entspricht beispielsweise dem Bedarf für eine Schicht oder dem Tagesbedarf.
Bei Gefahrstoffen sind je nach Stoffeigenschaft und Gefährdungspotenzial spezielle Vorkehrungen zu treffen, die meist durch die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 vorgegeben wird. Abhängig von der Menge und den gefährlichen Eigenschaften des Stoffes, gelten aufbauende Regelungen für die Lagerung. Bei Säuren oder Laugen sind zum Beispiel spezielle PE-Inliner in der Auffangwanne vorzusehen. Bei entzündbaren Medien sind gesetzliche Brandschutzvorschriften zu berücksichtigen. Liegt eine explosionsfähige Atmosphäre vor, ist die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU einzuhalten. Sollen verschiedene Medien gelagert werden, sind die Zusammenlagerungsvorschriften zu beachten.
Jedem Gefahrstoff ist eine Lagerklasse (LGK) zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Angaben im Sicherheitsdatenblatt oder der Verpackungskennzeichnung. Sie wird für die Ermittlung sicherer Möglichkeiten zur Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe gemäß TRGS 510 herangezogen, um eine Gefährdungserhöhung zu vermeiden. In Abhängigkeit von der Wassergefährdungsklasse (WGK) sowie der Lagermengen wassergefährdender Stoffe bzw. der Anlagengröße sind Auffangwannen mit entsprechendem Auffangvolumen und Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen (LöRüRL) als Maßnahmen des Gewässerschutzes erforderlich.
Einen ersten Überblick über die zu lagernden Medien und wie diese zusammengelagert werden können, gibt Ihnen unser praktischer Ratgeber:
Unser Praxis-Ratgeber unterstützt Sie dabei zu entscheiden, ob im Einzelfall eine Zusammenlagerung erlaubt oder eine Separatlagerung erforderlich ist.
Im Sicherheitsdatenblatt können Sie in der Regel Angaben für sichere Lagerbedingungen finden. Dazu gehören z.B. spezielle Anforderungen an Lagerräume oder –behälter (einschließlich Rückhaltewände und Belüftung), unverträgliche Materialien, Lagerbedingungen (Temperatur / Luft / Feuchtigkeit / Licht etc.), besondere Anforderungen an elektrische Anlagen und Geräte sowie Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung.
In Abhängigkeit von der Gebindegröße ist der Lagertyp zu bestimmen. Für Kleingebinde eignen sich je nach Lagermenge inbesondere begehbare Gefahrstofflager oder Gefahrstoffschränke. Bei den begehbaren Systemen kann der Kunde die Anzahl der Regaleinheiten bzw. Regalmeter auswählen. Für größere Gebinde kommen kompakte Gefahrstofflager oder Gefahrstoff-Regallager in Frage. Für verschiedene Einlagerungsarten (auf Palette, direkt auf Gitterroste, liegende Fasslagerung etc.) bietet DENIOS speziell zugeschnittene Gefahrstoff-Regallager an.
Die Art der Lagerbestückung (händisch / Fasskarre / Hubwagen / Gabelstapler) bestimmt zum Beispiel, ob eine Unterfahrbarkeit erforderlich ist oder die Überwindung der Einstiegshöhe anhand einer Auffahrrampe.
Bei der Ab- oder Umfüllung von Gefahrstoffen sind erhöhte Sicherheitseinrichtungen einzuplanen, insbesondere wenn es sich bei dem Lagermedium um einen entzündbaren Stoff handelt. Technische Schutzmaßnahmen umfassen z.B. die Ausstattung mit einer technischen Lüftung zur Einhaltung der vorgeschriebenen Luftwechselrate, Abluftüberwachung, Brand- und Ex-Schutzvorkehrungen sowie die Installation eines Potenzialausgleichs zur Erdung. Für ein komfortables Handling sind entsprechende Ausstattungsoptionen verfügbar, wie z.B. Abfüllböcke, Tritte oder Fasspumpen. Darüber hinaus empfehlen wir den Einsatz unseres Gefahrstoff-Leckage-Warnsystems SpillGuard®, das ganz praktisch in jeder Auffangwanne platziert werden kann und bei austretenden, flüssigen Gefahrstoffen umgehend Alarm schlägt.
Bei temperaturempfindlichen Stoffen ist eine technische Ausstattung (Heizung / Klimatechnik) zur Einhaltung der Temperaturgrenzen vorzusehen. Unsere technischen Raumsysteme verfügen je nach Anwendung über eine Wärmedämmung aus ISO A- oder ISO B-Material.
Gefahrstofflager mit Wärmedämmung werden vorrangig zur frostfreien Lagerung von temperaturempfindlichen Stoffen eingesetzt. Auf Wunsch werden die Systeme mit einer höheren Heizleistung, mit Kühlaggregaten oder Klimaanlagen ausgestattet. Das bewährte Konstruktionsprinzip der technischen Raumsysteme wird auch bei der isolierten Bauweise fortgesetzt. Die stabile und verschweißte Stahlrahmenkonstruktion wird allseitig mit Spezialpaneelen verkleidet. Für die Lagerung von wassergefährdenden oder entzündbaren Gefahrstoffen werden unterschiedliche Dämmmaterialien genutzt (Mineralwoll- oder PUR-Paneele).
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in einem Wasserschutzgebiet sind spezielle technische und organisatorische Maßnahmen gefordert. Wir erstellen Ihnen auf Grundlage Ihrer Angaben ein Leistungsangebot, dass die passende sicherheitstechnische Ausstattung beinhaltet und Serviceleistungen für den gesetzeskonformen Betrieb des Gefahrstofflagers mit einbezieht.
Viele unserer Kunden nutzen den komfortablen Entladeservice. Dabei sorgen unsere geschulten DENIOS Mitarbeiter für eine sichere und schadenfreie Entladung. Auf Wunsch können auch geeignete Hebezeuge bereitgestellt werden. Über kundenseitig zu leistende Vorarbeiten, wie zum Beispiel die Vorbereitung des Fundamentes, informieren wir rechtzeitig, so dass die Inbetriebnahme termingerecht realisiert werden kann.
Gerne bieten wir Ihnen auch bereits den DENIOS All-Inclusive-Endpreis an: Hier sind bereits alle Nebenkosten wie z.B. die Fahrtkosten, Auslöse, Übernachtungskosten, etc. enthalten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten mehr für Sie an.
Wenn Sie ein Gefahrstofflager (zum Beispiel ein Chemikalienlager) benötigen, das ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, sind wir der richtige Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns und wir analysieren in einem ersten Schritt Ihre Anforderungen an die Gefahrgut-Lagerung. Wir haben bereits zahlreiche maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden realisiert. Möchten Sie sich selbst davon überzeugen, wie wir Gefahrstofflager unter Berücksichtigung aller relevanten Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt planen und umsetzen? Dann schauen Sie sich jetzt unsere Praxisbeispiele für Gefahrstofflager an.
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