Notduschen und Augenspülungen leisten schnelle Soforthilfe bei Augenverletzungen wie etwa Verätzungen oder Fremdkörpereinwirkung. Aufgrund ihrer kompakten Ausführung können die Artikel im DENIOS Sortiment direkt am Arbeitsplatz aufbewahrt bzw. montiert werden.
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Dem Schutz von Augen und Körper kommt im Umgang mit Gefahrstoffen besondere Bedeutung zu. Tritt ungeachtet aller Präventivmaßnahmen doch einmal ein Notfall ein, müssen Augendusche und Notfalldusche für die Erstversorgung schnell zur Verfügung stehen. Weitere Hilfsmaßnahmen sollten schnellstmöglich eingeleitet werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Augenspülflaschen können direkt an jedem Arbeitsplatz vorgehalten werden. Die weitergehende Sicherheit bieten stationäre Augenduschen, Körperduschen oder kombinierte Systeme.
Notduschen und Augenspülungen sind essentielle Erste-Hilfe-Einrichtungen bei Kontaminationen. Im DENIOS Notduschen-FAQ finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Körpernotduschen, Augennotduschen und Augenspülflaschen.
Nicht immer ist der Einsatz einer fest installierten Notdusche möglich. Augenspülflaschen empfehlen sich unter anderem für Räume, in denen nicht ständig gearbeitet wird (z. B. Batterieräume oder auf Baustellen). Mit Augenspülflaschen kann die Versorgung eines Verletzten innerhalb der wichtigen ersten Sekunden sichergestellt werden. Eine Augenspülflasche mit 500 ml Inhalt reicht für eine ca. 4-minütige Spülung. Um eine längere Spüldauer zu gewährleisten, sollten weitere Augenspülflaschen zur Verfügung stehen oder eine in der Nähe befindliche, an das Wassernetz angeschlossene Augendusche genutzt werden. Augenspülflaschen verfügen über eine oder zwei ergonomisch geformte Augenschalen. Diese sorgen für geöffnete Augenlider während des Spülvorgangs, sodass die sterile Spülflüssigkeit direkt ins verletze Auge gelangen kann. Als Spüllösung kommt Kochsalzlösung (Natriumchlorid) in 0,9 %iger Konzentration zum Einsatz. Die Lösung ist ph-neutral und zur Neutralisierung von Säuren geeignet.
Nicht nur bei Verätzungen an den Augen (zum Beispiel durch Säure- oder Laugenkontakt) ist eine sofortige Spülung mit einer Notdusche erforderlich, um bleibende Schäden zu vermeiden. Grundsätzlich wird eine Spüldauer von 20 Minuten empfohlen. Um eine mögliche Kontamination des Körpers zu minimieren, kommen zur schnellen Erstversorgung nach Unfällen auch Vollkörperduschen zum Einsatz. Sie zeichnen sich durch ihre einfache Bedienung aus. Ihre Vorteile je nach Ausführung:
Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 3 sind die Grundpflichten des Arbeitgebers verankert. Er ist dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dazu gehört, je nach Arbeitsplatz und den täglichen Aufgaben, ggf. auch die Ausstattung mit Notduschen. Die Arbeitsstättenverordnung setzt in § 39 fest, dass für Arbeitsstätten zur ersten Hilfe erforderliche Mittel vorhanden sein müssen. Die für Europa geltenden Richtlinien bezüglich Notduschen sind in der EN 15154 festgelegt. Diese Norm ist in fünf Teile untergliedert:
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