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Notduschen und Augenspülung

(61 Artikel in 65 Ausführungen)

Ob bei Kontakt mit Laugen, Säuren, Hitze oder extremem Schmutz: Augenspülungen und Notduschen leisten schnelle Soforthilfe und verschaffen Abhilfe bei Verätzungen und Fremdkörpereinwirkungen. Aufgrund ihrer kompakten Bauweise können die Artikel im DENIOS Sortiment direkt am Arbeitsplatz aufbewahrt und montiert werden und sind so zur Stelle, wenn sie benötigt werden. Rüsten Sie Ihren Arbeitsplatz mit Notduschen und Augenspülungen von DENIOS aus.

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61 von 61 Produkten

Effektive Soforthilfen im Notfall: Notduschen und Augenspülungen

Schutz von Augen und Körper

Dem Schutz von Augen und Körper kommt im Umgang mit Gefahrstoffen besondere Bedeutung zu. Deswegen schützen Sie Ihre Mitarbeiter und sich selbst mit einer persönlichen Schutzausrüstung und Regeln zur Arbeitssicherheit. Tritt ungeachtet aller Präventivmaßnahmen doch einmal ein Notfall ein, müssen Augen- und Notfalldusche für die Erstversorgung schnell zur Verfügung stehen. Weitere Hilfsmaßnahmen sollten schnellstmöglich eingeleitet werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Augenspülflaschen können direkt an jedem Arbeitsplatz vorgehalten werden. Weitergehende Sicherheit bieten stationäre Augenduschen, Körpernotduschen oder kombinierte Systeme.

Notduschen: 10 Fragen, 10 Antworten

Notduschen und Augenspülungen sind essentielle Erste-Hilfe-Einrichtungen bei Kontaminationen. Im DENIOS Notduschen-FAQ finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Körpernotduschen, Augennotduschen und Augenspülflaschen.

Augen- und Körpernotduschen: Diese Kriterien müssen sie erfüllen

  • Sie müssen barrierefrei zugänglich sein.
  • Sie müssen schnell und einfach zu bedienen sein.
  • Sie müssen sowohl Fremdkörper als auch Chemikalien aus den Augen und von der Haut entfernen können.

Augenspülflaschen: schnell und flexibel

Nicht immer ist der Einsatz einer fest installierten Notdusche möglich. Augenspülflaschen empfehlen sich unter anderem für Bereiche, in denen nicht ständig gearbeitet wird, beispielsweise Batterieräume oder auf Baustellen. Mit ihnen kann die Versorgung eines Verletzten innerhalb der wichtigen ersten Sekunden sichergestellt werden. Eine Augenspülflasche mit 500 Milliliter Inhalt reicht für eine etwa vierminütige Spülung. Um eine längere Spüldauer zu gewährleisten, sollten weitere Flaschen zur Verfügung stehen oder eine in der Nähe befindliche, an das Wassernetz angeschlossene Augendusche genutzt werden. Augenspülflaschen verfügen über eine oder zwei ergonomisch geformte Augenschalen. Diese sorgen für geöffnete Augenlider während des Spülvorgangs, sodass die sterile Spülflüssigkeit direkt ins verletze Auge gelangen kann. Als Augenspüllösung kommt Kochsalzlösung, auch Natriumchlorid genannt, in 0,9-Prozentiger Konzentration zum Einsatz. Die Lösung ist pH-neutral und zur Neutralisierung von Säuren geeignet.

Fest installierte Notduschen

Bei Verätzungen an den Augen, zum Beispiel durch Säure- oder Laugenkontakt, ist eine sofortige Spülung mit einer Sicherheitsdusche erforderlich, um bleibende Schäden zu vermeiden. Grundsätzlich wird eine Spüldauer von 20 Minuten empfohlen. Um eine mögliche Kontamination des Körpers zu minimieren, kommen zur schnellen Erstversorgung nach Unfällen auch Vollkörperduschen zum Einsatz. Sie zeichnen sich durch ihre einfache Bedienung aus. Ihre Vorteile je nach Ausführung:

  • Tisch- oder Wandmontage bei Augenduschen
  • Wand- oder Deckenmontage bei Körperduschen
  • Kombination von Augen- und Körperduschen in einem Gerät

Darüber hinaus sind frostfreie Geräte für den Outdoor-Einsatz erhältlich.

Verordnungen und Richtlinien zu Augen- und Notduschen

Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 3 sind die Grundpflichten des Arbeitgebers verankert. Er ist dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dazu gehört, je nach Arbeitsplatz und den täglichen Aufgaben, ggf. auch die Ausstattung mit Notduschen. Die Arbeitsstättenverordnung setzt in § 39 fest, dass für Arbeitsstätten zur ersten Hilfe erforderliche Mittel vorhanden sein müssen. Die für Europa geltenden Richtlinien bezüglich Notduschen sind in der EN 15154 festgelegt. Sie ist in fünf Teile untergliedert und beschreibt den Einsatz von Körper- als auch Augenduschen mit und ohne Wasseranschluss.

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