Sammelboxen für Batterien und andere Sonderabfälle wie Neon- oder Leuchtstoffröhren gehören in jeden Betrieb. Mit steigender Anzahl der Mitarbeiter kommen auch größere Behälter zum Einsatz.
Batterien enthalten Schwermetalle und viele weitere Gefahrstoffe, die auf keinen Fall in die Umwelt gelangen dürfen. Schwermetalle können sich in der Umwelt und der Nahrung anreichen und so Pflanzen, Tiere und Menschen schaden. Quecksilber ist hochgiftig für den Menschen und kann das Nerven- und Fortpflanzungssystem nachhaltig schaden. Auch das mittlerweile fast komplett verbotene Cadmium kann krebserregend wirken und Nierenschäden auslösen. Blei schädigt nicht nur verschiedene menschliche Organe, sondern ist zusätzlich hochgiftig für Wasserorganismen. Eine falsche Entsorgung, gerade in großen Mengen, kann daher gravierende Umweltschaden auslösen.
Batterien dürfen auf keinen Fall über normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen nach Nutzung gesammelt und speziell recycelt werden. Gemäß EU-Batterierichtlinie (BattRL) und dem deutschen Batteriegesetz (BattG) Vertreiber, bzw. Hersteller von Batterien sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien wieder zurückzunehmen. Gleichzeitig sind auch die Nutzer in der Pflicht diese bei Sammelstellen oder direkt beim Vertreiber abzugeben. Durch geregelte Vorgänge können viele Stoffe wiedergewonnen und recycelt werden. Dies schont Umwelt und Ressourcen.
Fassen Sie die Batterie oder Leuchtstoffröhre auf keinen Fall mit bloßen Händen an, sondern verwenden Sie geeignete Handschuhe. Die auslaufende Flüssigkeit sollte mit Tüchern aufgenommen werden, die anschließend in einem luftdichten Gefäß ebenso wie Altbatterien zu entsorgen sind. Mögliche Splitter oder Scherben sollten nicht mit einem normalen Besen oder Staubsauger aufgenommen werden, sondern ebenfalls mit Tüchern und Kartonresten. Waschen Sie Kleidungsstücke, die mit den auslaufenden Flüssigkeiten in Kontakt gekommen sind oder entsorgen Sie diese bei starker Verschmutzung.
Leuchtstoffröhren werden oft in Büros oder öffentlichen Gebäuden genutzt, da sie hell und energiesparend sind. Da sie jedoch erhöhte Mengen an Quecksilber enthalten, werden Leuchtstoffröhren ab 2020 EU-weit verboten. Seit 2016 dürfen sie bereits nicht mehr verkauft werden.
Bis dahin müssen Leuchtstoffröhren fachgerecht gelagert und entsorgt werden. Der Grund dafür ist die leichte Zerbrechlichkeit und das darauffolgende Austreten von Quecksilber. Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehören Leuchtstoffröhren zu Elektroschrott und können beim ursprünglichen Händler oder beim örtlichen Wertstoffhof abgegeben werden. Werden Leuchtstoffröhren korrekt entsorgt, können 90 % recycelt werden.
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