Mit einem DENIOS Produkt ist man grundsätzlich auf der sicheren Seite. Bereits bei der Entwicklung und Produktion werden aktuelle Gesetze, Normen und notwendige Zertifizierungen berücksichtigt. Es ist einfach, sich und seinen Mitarbeitern diese Sicherheit möglichst langfristig zu erhalten und das Risiko eines Unfalls mit Personen- oder Sachschaden präventiv auszuschließen: durch regelmäßige Wartung.
Wir verstehen uns als Ihr „rundum sorglos Partner“ und nehmen diese Aufgabe ernst: Gerne erinnern wir Sie an anstehende Wartungen und führen diese verlässlich durch. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Business konzentrieren.
Nur qualifizierte und zertifizierte Monteure und Techniker dürfen Gefahrstofflager warten und Instandhalten. Die Wartung vom Hersteller gewährleistet zudem die Sicherheit und den Werterhalt ihres Gefahrstofflagers. Wir verstehen uns als Servicepartner, verlässlich, kompetent und immer an Ihrer Seite. Was können wir für Sie tun?
Sie sparen sich kostenintensive Reparaturen durch regelmäßige Service-Intervalle
Sie minimieren das Ausfallrisiko und erhalten die Langlebigkeit Ihrer Produkte
Sie verpassen keinen Termin mehr! Wir planen die jährliche Sicherheitsüberprüfung für Sie ein
Wir verlängern Ihre Garantieleistung auf bis zu 5 Jahre**
Sie sparen Fahrtkosten – Material für Kleinreparaturen haben unsere Techniker immer dabei
Anlagen und Werkzeuge für die Gefahrstofflagerung bzw. den Transport sind komplex. Neben konstruktionsbedingten Prüfungen muss ein regelmäßiger Blick auf technische Komponenten geworfen werden. Denn die Funktionstüchtigkeit jeder Komponente kann entscheidend für das Gesamtkonstrukt sein. So fordert auch der Gesetzgeber regelmäßige Inspektionen, um Schutz und Funktionalität Ihres Produktes langfristig aufrechtzuerhalten*:
ASchG §7
Der Anlagenbetreiber hat zum Schutz der Arbeitnehmer Risiken zu vermeiden, Gefahren zu bekämpfen oder zu reduzieren.
ASchG § 37
(1) Wenn es für die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich ist, müssen Arbeitsmittel vor der erstmaligen Inbetriebnahme in regelmäßigen Abständen und wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
(2) Arbeitsmittel sind in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
AStV § 13
Der Arbeitgeber hat Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren in regelmäßigen Abständen sachgerecht zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.
AM-VO § 6
Der Anlagenbetreiber darf seine Arbeitsmittel nur verwenden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden. Zu den Arbeitsmitteln gehören bspw. Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Kräne etc.
AM-VO § 8
Die unter § 8 (1) angeführten Arbeitsmittel, sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens nach 15 Monaten einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.
AM-VO § 11
Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen aufzuzeichnen. (…) Die Aufzeichnungen sind bis zum Ausscheiden des Arbeitsmittels aufzubewahren.
VEXAT § 7
Anlagen und Betriebsmittel dürfen in ex-gefährdeten Bereichen nur verwendet werden, wenn sie vor der Inbetriebnahme und in regelmäßigen Zeitabständen wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Die Prüfungen müssen von geeigneten, fachkundigen Personen durchgeführt werden.
TRGS 526
Die Gefahrstoffverordnung fordert, dass der Arbeitgeber die Funktion und die Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen hat. Prüfinstitute fordern bei Raumsystemen für Gefahrstoffe und Gefahrstoffschränken zwingend die jährliche Überprüfung gemäß den Herstellerangaben. Auch die verbaute technische Lüftung muss mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person auf Ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.
*Wichtig: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nichteinhaltung der Prüfpflichten nach den oben genannten Gesetzgebungen automatisch zu einer Abweichung bei einer Auditierung bzw. Betriebsmittelprüfung führt. Eine fehlende Protokollierung der regelmäßigen Überprüfung führt im Schadensfall zu massiven Problemen mit den Sachversicherern.
Die oben angeführten Gesetze und Verordnungen sind wegen der besseren Übersichtlichkeit verkürzt und sinngemäß wiedergegeben – die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Beachten Sie bitte, dass je nach Produkttyp zusätzliche Überprüfungen vorgeschrieben und durch den Betreiber durchzuführen sind! Prüfinstitute weisen den Betreiber ausdrücklich auf die jährliche Überprüfung der Auffangwannen, Lüftungsanlagen, Feuerabschlüsse, etc. durch den Hersteller hin. Beachten Sie hierzu auch die betreffenden Abschnitte in Ihrer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt.
Wenn unsere Techniker zu Ihnen kommen, lassen sie keine wichtigen Dinge unbeachtet. Wird der gesetzlich vorgeschriebene Luftwechsel noch eingehalten? Funktionieren die Brandschutzklappen einwandfrei? Liefert die Sensorik alle notwendigen Daten? Nur wenn alle sicherheitsrelevanten Bestandteile eingehend geprüft wurden, machen wir sprichwörtlich einen Haken dran. Je nach zu prüfendem Produkt sind die Abläufe unterschiedlich.
Guter Support macht den Unterschied! So ist es unser Anspruch, Ihnen bei all Ihren Wartungsaufgaben verlässlich zur Seite zu stehen. Unser Angebot bauen wir daher kontinuierlich aus und sichern Ihre Investitionen mit Prüfverfahren nach dem neuesten Stand der Technik.
Ist Ihr Raumsystem noch zu 100% einsatzbereit und entspricht die Ausstattung den aktuellen gesetzlichen Vorschriften? Wir prüfen das für Sie!
Sichern Sie sich eine kostenlose Erstberatung zur vorbeugenden Instandhaltung durch unsere Service-Techniker – nennen Sie uns dazu einfach den Gutschein-Code AUFBEREITUNGS-CHECK* per Telefon oder Kontaktformular. Ergibt unser Aufbereitungs-Check einen Instandhaltungsbedarf, machen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.
Auffangwannen sind wesentliche Sicherheitseinrichtungen für die sichere und gesetzeskonforme Lagerung von Gefahrstoffen. Unbemerkte Beschädigungen oder Mängel können schwerwiegende Folgen haben. Umso wichtiger ist eine regelmäßige Wartung, um die einwandfreie Funktionalität sowie das vorgeschriebene Auffangvolumen jederzeit gewährleisten zu können. Auch Gesetzgeber und Auditoren fordern turnusmäßige Betriebsmittelprüfungen inklusive einer entsprechenden Dokumentation vom Unternehmen ein.
Eine rein optische Sichtprüfung der Auffangwanne ist jedoch oftmals nicht ausreichend, um feine Haarrisse oder Verformungen der Wannen an den Schweißnähten zu erkennen. Auch in Hinblick auf die vorgeschriebene Dokumentation sorgt dies regelmäßig für Unsicherheiten. Damit Sie auf Nummer sicher gehen können, übernehmen wir als derzeit einziger Anbieter die technische Prüfung Ihrer Auffangwannen für Sie. Wir setzen dabei ein einzigartiges Schweißnahtprüfverfahren ein, das für höchste Qualitätsstandards bei allen Wannentypen sorgt. Dabei werden Vakuum-Glocken in verschiedenen Formen und Größen auf die Schweißnähte aufgebracht. Lässt sich ein beständiges Vakuum erzeugen, ist dies ein zuverlässiger Nachweis für eine vollständig intakte Schweißnaht. Unser Abnahmeprotokoll dient anschließend als Nachweis für Ihre Wartungsdokumentation.
Übrigens: Wir übernehmen nicht nur die Prüfung von DENIOS Auffangwannen – gerne machen wir Ihnen auch ein Angebot für Fremdtypen.
Überprüft wird gemäß AAV §90 / AStV §13 / VEXAT §7:
** Gültig bei Abschluss eines Servicevertrags im ersten Jahr nach Auslieferdatum.
Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus, wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.