Gasflaschenlager und Gasflaschencontainer von DENIOS sind zugelassen zur vorschriftsmäßigen Lagerung von Druckgasbehältern gemäß TRGS 510 und sind zur Außenaufstellung geeignet.
Da die unsachgemäße Lagerung von Druckflaschen ein hohes Gefahrenpotential darstellt, muss eine korrekte Lagerung im Betriebsalltag gewährleistet werden. Die wichtigsten Hinweise für die Handhabung Ihrer Gasflaschen finden Sie im Sicherheitsdatenblatt oder als Kennzeichnung auf der Gasflasche. Nach diesen Hinweisen richtet sich auch die Lagerung der Gasflaschen, die für jedes Gas neu beurteilt werden muss. Grundsätzlich gilt: Gasflaschen müssen vor Feuer und starken Temperaturschwankungen geschützt werden. Auch Beschädigungen sowie Korrosion müssen vermieden werden. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass Unbefugte sich keinen Zutritt zum Gasflaschencontainer beschaffen können. Eine vorschriftsmäßige Gasflaschenlagerung nach TRGS 510 ist mit Gasflaschenlagern und Gasflaschencontainern von DENIOS gewährleistet. Weitere Informationen zur Lagerung und zum Umgang mit Gasflaschen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Gasflaschen sicher handhaben.
Gasflaschenlager und Gasflaschencontainer von DENIOS bieten Ihnen eine optimale Möglichkeit, Ihre Gasflaschen im Betrieb sicher und gesetzeskonform zu lagern. Von Druckgasflaschen geht bekanntlich ein hohes Risiko aus, die sachgemäße Lagerung ist zum Schutz vor Unfällen daher extrem wichtig. DENIOS bietet Ihnen Gasflaschenlager und Gasflaschencontainer in diversen Ausführungen, speziell für Ihre Bedürfnisse.
Gasflaschenlager in Form von geschlossenen Containern werden fertig montiert angeliefert und verfügen über Lüftungsgitter in den Wänden und Gitterrostböden zur natürlichen Unterlüftung. Eine schnelle Montage nach dem Baukastenprinzip gelingt ganz unkompliziert mit unseren Gasflaschenlagern in der offenen Variante mit einer stabilen Gitterrahmenkonstruktion. Überdachungen sorgen hier für ausreichenden Witterungsschutz.
Hier wird zunächst zum Bereitstellen und Lagerung unterschieden. Als Bereitstellen gilt die Nutzung oder Beförderung der Gasflaschen am gleichen Arbeitstag. Die Menge der benutzten Gasflaschen ist hierbei auf das erforderliche Minimum zur Ausübung der Tätigkeiten zu begrenzen. Gasflaschen, die nicht direkt oder innerhalb eines Arbeitstages verwendet werden, müssen an Ende des Tages verwahrt und damit gelagert werden.
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