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Zutrittsbeschränkungen

(120 Artikel in 120 Ausführungen)

Mit Produkten zur Zutrittsbeschränkung wird dafür gesorgt, dass nur autorisierte Mitarbeiter sensible Bereiche betreten dürfen und gewährleisten die richtige Nutzung von Notausgängen.

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Zutrittsbeschränkungen von DENIOS

Welche Vorteile bieten Türwächter, elektronische Türschlösser und Türspione?

Fluchttüren dürfen nicht verschlossen sein, dürfen aber nicht im Alltag genutzt werden. Andere Türen sollen dauerhaft vor unbefugtem Zutritt geschützt sein, sollen aber im Notfall leicht zu öffnen sein. Auch im Arbeitsstättengesetz ist die ungehinderte Begehbarkeit von Rettungswegen vorgeschrieben. In diesen Fällen kommen Türwächter zum Einsatz. Sie können mit nur einem Handgriff geöffnet werden, lösen dabei aber einen Alarm aus. Sie ersparen komplette Überwachungssysteme und sind einfach an fast alle Türen anzubringen. Diese werden auch von der Feuerwehr und der Berufsgenossenschaft empfohlen. Je nach Modell ertönt bei unerlaubter Bedienung der Klinke zunächst ein Voralarm, der den Benutzer über das Verbot informiert. Mit Loslassen der Klinke verstummt der Alarm. Wird die Klinke jedoch ganz durchgedrückt, ertönt ein Daueralarm, der sich nur mit dem entsprechenden Schlüssel wieder abstellen lässt. Dies hat in Notfallen den Vorteil, dass auch die anderen Mitarbeiter im Gebäude gewarnt werden. Soll die Tür absichtlich geöffnet werden oder für kurze Zeit freigegeben werden, kann der Türwächter mittels eines Schlüssels nach unten verschoben werden. Wenn die Tür nur von bestimmten Personen betreten werden soll und auch im Notfall nicht geöffnet werden muss, finden Sie in unserem Sortiment auch elektronische Türschlösser. Sie können einfach in Türen mit Einstecklöchern mit Euro-Profil-Zylindernorm nachgerüstet werden – komplett ohne Bohren. Bei Fluchttüren dürfen die vorgeschriebenen Fluchtwegkennzeichnungen nicht fehlen. Auch Türwächter sollten mit zusätzlichen Warnschildern versehen werden.

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