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Waagen

(178 Artikel in 193 Ausführungen)

Industriewaagen dienen dem Wiegen von Gütern. Sie sind in vielen Arbeitsbereichen, etwa im Lager, im Versand oder im Warenausgang sowie im Labor oder in der Produktion unverzichtbar.

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Messgenaue Waagen für diverse Güter von DENIOS

Bestimmung kleinster Gewichte bis hin zur Ermittlung großer Tonnen-Lasten

Industriewaagen dienen dem Wiegen von Gütern. Sie sind in vielen Arbeitsbereichen, etwa im Lager, im Versand oder im Warenausgang sowie im Labor oder in der Produktion unverzichtbar. Von der Bestimmung kleinster Gewichte im mg-Bereich bis hin zur Ermittlung großer Tonnen-Lasten, gilt es eine geeignete Waage für die gestellten Anforderungen in Ihrem Betrieb zu finden. DENIOS bietet Ihnen hierzu ein breites Sortiment an Industriewaagen an.

Welche Waagentypen werden in der Industrie verwendet?

Waage ist nicht gleich Waage: Je nach Einsatzbereich müssen Industriewaagen bestimme Anforderungen erfüllen und sind deswegen unterschiedlich gebaut. Damit Sie einordnen können, welcher Waagentyp für Ihre Arbeitsumgebung geeignet ist, haben wir Ihnen im Folgenden alle Industriewaagen auf einen Blick zusammengestellt:

  • Analysenwaagen: Im Labor kommen diese Waagen zum Einsatz, deren Genauigkeit im mg-Bereich liegt
  • Präzisionswaagen: Diese Waagen sind im Laboralltag universell einsetzbar und mit unterschiedlichen Funktionen und Messgenauigkeiten verfügbar.
  • Tischwaagen: Diese Allroundwaage ist flexibel einsetzbar, z.B. im Versand, Lager, der Produktion oder Qualitätskontrolle
  • Edelstahlwaagen: Dieser Waagentyp ist wie gemacht für Umgebungen mit hohen Hygienestandards
  • Zählwaagen: Ermitteln die Stückzahl von Kleinteilen, wie Schrauben oder Muttern
  • Paket-/Plattformwaagen: Robuster Waagentyp für sperrige Güter bis zu 600 kg, der besonders geeignet für Lager, Produktion und Versand ist
  • Boden-/Paletten-/Durchfahrwaagen: Im Lager oder in der Produktion können Sie hiermit Lasten bis zu 3 t wiegen.
  • Hänge-/Kranwaagen: Diese robusten Waagentypen sind ideal für Schwerlasten in Logistik und Produktion (bis zu 12 t).

Welche Kriterien sollten bei der Auswahl einer Waage beachtet werden?

Bei der Auswahl einer geeigneten Waage sollten Sie prüfen, was das Ziel des Wägevorgangs ist (zum Beispiel Stückzählung von Kleinteilen oder das Wiegen von Schwerlasten) und mit welchen Minimal- oder Maximallasten Sie im Arbeitsalltag umgehen müssen. Des Weiteren sollten Sie prüfen, ob Sie den Wägevorgang an einem definierten Standort im Betrieb durchführen wollen, sodass die Waage an die Stromversorgung vor Ort angeschlossen werden kann, oder ob Sie eine mobile Waage, z.B. mit Akkubetrieb, benötigen. Es kann ebenso wichtig sein, einen Waagentyp mit integrierter Datenschnittstelle zum PC oder Drucker zu erwerben.

Was ist eine Eichung von Waagen?

Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen alle Waagen, die:

  • im Geschäftsverkehr genutzt werden
  • für die Herstellung von Arzneimitteln genutzt werden
  • zu amtlichen Zwecken genutzt werden
  • bei der Herstellung von Fertigpackungen eine Rolle spielen oder in der Heilkunde verwendet werden,

amtlich konformitätsgeprüft sein. Dieser Vorgang, der dem Verbraucherschutz dient, heißt Eichung. Die Ersteichung findet immer durch den Hersteller statt und garantiert, dass die entsprechende Waage die Genauigkeit einhält. Sie wird mit dem Kürzel M und dem Jahr der Ersteichung ausgewiesen. Bei den meisten Waagen beträgt die Herstellergültigkeit 2-3 Jahre, danach sollte die Waage vom regional zuständigen Eichamt nachgeeicht werden.

Was muss ich bei der Eichung von Industriewaagen beachten?

Bedenken Sie, dass bereits bei Bestellung einer Industriewaage, die den oben genannten Kriterien entspricht, ihre Ersteichung direkt mitbestellt werden muss. Eine nachträgliche Ersteichung ist nicht möglich. Hat man eine Waage inklusive Ersteichung erworben, muss man diese innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme beim zuständigen Eichamt anmelden. Ist die Eichgültigkeit dieser Waage abgelaufen, muss diese erneut durch die DAkkS (Nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland) rekalibriert werden. Die zertifizierte Nacheichung, die mit einer Konformitätskennzeichnung bestätigt wird, ist international anerkannt. Der Betreiber der Waage muss sich allerdings selber darum kümmern, die Eichgültigkeit im Auge zu behalten und das Prüfamt rechtzeitig zu informieren. Empfehlenswert ist es hierbei, mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist einen Termin mit dem zuständigen Eichamt zu vereinbaren. In der Regel muss in Deutschland alle zwei Jahre nachgeeicht werden. Ausnahmen davon sind in der Mess- und Eichverordnung § 34 nachzulesen.

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