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Augenverletzungen oder Augenschäden können schnell entstehen und langwierige Folgen nach sich ziehen. Die DIN EN 166 regelt, wann ein Augenschutz zu tragen ist. Demnach ist das Tragen der Schutzbrille verbindlich, wenn Schädigungen durch
entstehen könnten. Je nach Einsatzfall ist eine entsprechende Brille zu wählen.
Vor dem Kauf sollte man darauf Wert legen, dass sowohl die Filterwirkung der Schutzbrille, als auch der Einsatzbereich genau passen. Schutzbrillen sind in Klassen unterteilt, welche die optische Qualität der Sichtscheiben in drei Stufen einteilen:
Eine eindeutige Codierung hilft zudem bei der Auswahl der richtigen Schutzbrille.
Sichtscheiben ohne Filterwirkung sind meist farblos mit einem Lichttransmissionswert über 74%, es kommt also viel Licht durch. Es werden keine Farbspektren gefiltert und das Sehen möglichst wenig behindert. Als Sicherheitsscheiben bieten sie Schutz gegen aufprallende Teile. Getönte Sichtscheiben verfügen hingegen über eine Filterwirkung, die zusätzlich vor ultravioletter Strahlung, Blendung oder Infrarotstrahlung schützt. Ein Beispiel: Sichtscheiben in der Farbe grün werden überwiegend zum Schweißen, Schneiden oder Brennen eingesetzt.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, werden alle potenziellen Gefahren für Beschäftigte ermittelt. Auch das Bereitstellen entsprechenden Sicherheitsequipments gehört als erste Konsequenz zu den Betreiberpflichten. Ein Arbeitgeber muss nachweisen können, dass die bereitgestellte PSA, also auch die Schutzbrille, eine entsprechende Qualität aufweist und der geltenden EN entspricht. Im DENIOS Sortiment finden sich Produkte namhafter Hersteller wie 3M, Honeywell und UVEX.