DENIOS GmbH
Nordstraße 4
5301 Eugendorf

Tel.: 06225/20 533
Fax: 06225/20 533-44
E-Mail:info@denios.at
Internet: www.denios.at

Notduschen: 10 Fragen, 10 Antworten

Sicher kennen Sie es, wenn man „mal etwas im Auge hat“. Das Auge versucht sofort, den Fremdkörper auszuspülen, indem es vermehrt Tränenflüssigkeit produziert. Dieser Schutzmechanismus unseres Körpers ist jedoch begrenzt. Hier kommen Notduschen und professionelle Augenspülungen ins Spiel, die nach natürlichem Vorbild für eine ausreichende Spülung im Notfall sorgen. Unsere Praxis zeigt jedoch: Es treten immer wieder Fragen zum Thema Notduschen auf. Die Antworten darauf finden Sie im Folgenden, passende Produkte wie gewohnt im DENIOS Onlineshop.

1. Was ist eine Notdusche?

Wo mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, besteht für den Menschen immer auch das Risiko einer Kontamination. Gefährliche Flüssigkeiten, Stäube, Dämpfe, Funken, Metallspäne und Holzsplitter können in die Augen oder auf die Haut gelangen und dort erheblichen Schaden anrichten.

Notduschen sind eine essentielle Einrichtung zur schnellen Erstversorgung. Sie ermöglichen die sofortige Spülung der betroffenen Regionen und helfen so, akute Schädigungen einzudämmen sowie negative Langzeitfolgen zu vermeiden. Auch das Löschen von Kleiderbränden ist mit einer Notdusche möglich. Je nach Anwendungsbereich kommen Körperduschen, Augenduschen oder Augenspülflaschen zum Einsatz.

2. Sind Notduschen gesetzlich vorgeschrieben?

Es kommt darauf an, wo genau Sie arbeiten. Der Gesetzgeber sieht hinsichtlich der Notwendigkeit von Notduschen z.B. unterschiedliche Regelungen für Labore, Gefahrstofflager und sonstige Arbeitsstätten vor.

Notduschen-Pflicht im Labor

In Laboratorien herrscht klare Notduschen-Pflicht. Speziell auf Labore zugeschnittene Regelwerke wie die TRGS 526 „Laboratorien“ verpflichten zum Einsatz von Körper- und Augenduschen. Augenspülflaschen sind erlaubt, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Versorgung einer Notdusche verfügbar ist. Darüber hinaus geben die genannten Regelwerke detailliert vor, welche Mindestanforderungen Notduschen im Labor erfüllen müssen und wie die regelmäßige Wartung auszusehen hat.

Abs. 6.6.1 und 6.6.2 TRGS 526 „Laboratorien“: „In Laboratorien müssen mit Wasser – möglichst von Trinkwasserqualität – gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. [...] Möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken [müssen] mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich erreichbar sind. [...] Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.“

Besondere Prüfpflicht für das Gefahrstofflager

Die TRGS 510 betrachtet Notduschen gewissermaßen als Standardausstattung im Gefahrstofflager. Wenn Sie Gefahrstoffe in Lagern gemäß TRGS 510 lagern, müssen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung explizit prüfen, ob Körper- und Augenduschen als Erste-Hilfe-Maßnahme erforderlich sind oder ob von diesem Standard abgewichen werden kann. Verzichten Sie auf den Einsatz von Notduschen, müssen Sie dies in der entsprechenden Dokumentation ausdrücklich begründen.

Abs 4.3.8 TRGS 510: „Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob auf Augen- und Körperduschen verzichtet werden kann. Ein Verzicht ist in der Dokumentation zu begründen."

Sonstige Arbeitsstätten: Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet!

Im Gegensatz zu den Laborrichtlinien und der TRGS 510 werden Notduschen in Regelwerken wie dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung oder der Gefahrstoffverordnung nicht konkret erwähnt. Jedoch wird der Arbeitgeber allgemein dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten zu realisieren. Sie müssen daher in jedem Fall eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und als Ergebnis auch notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen wie z.B. Notduschen ermitteln und festlegen.

*§26 ASchG: „Arbeitgeber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden kann.“ *

§13 GefStoffV: „Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber [geeignete] Notfallmaßnahmen festzulegen [...]. Dies schließt die Bereitstellung angemessener Erste-Hilfe-Einrichtungen [...] ein.“

3. Wann ist eine Notdusche gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis zeigen: Das sofortige Spülen mit reichlich Wasser ist das Mittel erster Wahl bei Kontaminationen jeglicher Art (vgl. Anhang 6 DGUV Information 203-022 „Erste Hilfe im Betrieb“). Denn neben der besonders wichtigen mechanischen Reinigung wird durch die Spülung auch eine schnelle Abführung von Reaktions- und Verdünnungswärme erzielt. Damit gehört die Notdusche zu den effizientesten Erste-Hilfe-Einrichtungen überhaupt. Wenn eine Notdusche nicht explizit gesetzlich für Sie vorgeschrieben ist, finden Sie mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung schnell heraus, ob Sie eine Notdusche benötigen. Praktisch gesehen müssen Sie für Tätigkeiten in Ihrem Betrieb ermitteln, ob Haut- oder Augenkontaktrisiken mit gefährlichen Stoffen bestehen, die im Notfall einer sofortigen Spülung bedürfen. Neben dem generellen Einsatz einer Notdusche sind auch Anzahl, Ausführung und Positionierung der bereitzustellenden Körperduschen, Augenduschen oder Augenspülflaschen immer eine Einzelfallentscheidung und abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.

Wichtige Informationsquelle: Das Sicherheitsdatenblatt
Werden Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb eingesetzt, ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB) eine der wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung. In Abschnitt 4 gibt Ihnen der Hersteller beispielsweise Informationen zu den erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Tätigkeiten und Verfahren betrachten
Gefahrstoffe können jedoch auch bei Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Stäube, Funken, Metallspäne oder Holzsplitter – aber auch Verbrennungen und Verbrühungen sind ein Thema und sollten bei der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden.

4. Kann ich auch eine „normale“ Wasserquelle statt einer Notdusche nutzen?

Das ist auf keinen Fall zu empfehlen. Im Notfall ausschlaggebend ist vor allem eine unverzügliche, effiziente und ausreichend lange Spülung mit genügend Flüssigkeit. Nur speziell konstruierte Notduschen erreichen dank hohem Volumenstrom und entsprechender Strömungsgeschwindigkeit eine optimale und effiziente Versorgung. Außerdem sind sie mit vielen wichtigen Zusatzfunktionen ausgestattet, die herkömmliche Waschmöglichkeiten nicht bieten. Zum Beispiel besonders einfache Betätigungsmechanismen, die schwerwiegende Zeitverluste in Notfallsituationen vermeiden. Oder speziell entwickelte Brauseköpfe, die für eine optimale Spülung der Augenregion sorgen. Aus diesen Gründen sind Notduschen auch streng genormt. Die Mindestanforderungen werden durch die ÖNORM 15154 geregelt (untergliedert in sechs Teile):

Teil 1 für „Körperduschen mit Wasseranschluss für Laboratorien“
Teil 2 für „Augenduschen mit Wasseranschluss“
Teil 3 für „Körperduschen ohne Wasseranschluss"
Teil 4 für „Augenduschen ohne Wasseranschluss“
Teil 5 für "Körperduschen über Kopf mit Wasser für andere Standorte als Laboratorien"
Teil 6 für "Körperduschen mit mehreren Düsen und Wasseranschluss für andere Standorte als Laboratorien"

i

Gut zu wissen: Notduschen von DENIOS erfüllen selbstverständlich die Anforderungen der ÖNORM 15154. Viele Modelle verfügen zusätzlich über eine unabhängige Zertifizierung durch den DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) – ein verlässlicher Nachweis u.a. für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung.

5. Welche Notdusche ist für meine Anwendung die richtige?

Im DENIOS Onlineshop finden Sie eine umfassende Auswahl an Produkten für die Notfall-Versorgung mit Spülflüssigkeit. Zum Sortiment zählen Augenspülflaschen, Augenduschen mit Wasseranschluss, Körperduschen mit Wasseranschluss, kombinierte Notduschen mit Wasseranschluss, frostsichere Notduschen sowie spezielle Tank-Notduschen, die ohne bauseitige Wasserversorgung auskommen. Doch welches Produkt ist das richtige? Um Sie bei der Entscheidung optimal zu unterstützen, haben wir Ihnen eine übersichtliche Auswahlhilfe zusammengestellt.

6. Was muss ich bei der Aufstellung einer Notdusche beachten?

Positionierung

Für Labore gibt die TRGS 562 eine Positionierung der Notdusche am Ausgang vor. Ansonsten gilt: Im Ernstfall muss die optimale Erreichbarkeit der Notdusche gewährleistet sein. Wo genau ist also die Gefahrenquelle? Eine Faustregel besagt, dass Sie dort aus innerhalb von maximal 10 Sekunden zur Notdusche gelangen können müssen. Bei besonders gefährlichen Stoffen gegebenenfalls auch schneller (abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung). Unser Tipp: Machen Sie den Praxistest und probieren Sie aus, wie lange Sie brauchen!

Barrierefreiheit

Stellen Sie sich vor, sie haben etwas im Auge – die Lider werden reflexartig zugekniffen und Sie müssen mit erheblich eingeschränkter Sicht zur Notdusche gelangen. Wenn der Weg jetzt nicht frei ist, weil etwa der Bereich mit Material zugestellt wurde, haben Sie ein Problem. Eine auffällige Bodenmarkierung kann dabei helfen, die Notdusche entsprechend abzusperren und ein Zustellen zu verhindern. Auch andere Stolperfallen müssen bei der Aufstellung von Notduschen unbedingt vermieden werden. Die verletzte Person sollte nicht gezwungen sein, Treppen zu steigen, Rampen zu überwinden oder Türen öffnen zu müssen. Platzieren Sie die Notdusche daher grundsätzlich auf derselben Ebene wie die Gefahrenquelle und vermeiden Sie Barrieren wie Türen und Tore auf dem Weg zur Notdusche. Auch die ÖNORM 15154 nennt entsprechende Anforderungen.

Sichtbarkeit

Damit die Notdusche nicht übersehen wird, sollten Sie für eine gute Sichtbarkeit sorgen. Dazu gehört, den Bereich um die Notdusche entsprechend auszuleuchten und die Rettungszeichen „Notdusche“ bzw. „Augenspüleinrichtung“ gut sichtbar anzubringen.

7. Was müssen Mitarbeiter im Umgang mit Notduschen wissen?

Wann muss ich unter die Notdusche?
Die Betriebsanweisung gehört zum 1x1 der Gefährdungsbeurteilung: Klären Sie Ihre Mitarbeiter über die möglichen Gefahren im Betriebsalltag auf und erläutern Sie die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen. Jeder muss am Ende wissen, in welchen Situationen eine sofortige Spülung einzuleiten ist.

Wo befindet sich die Notdusche?
Im Notfall lange suchen ist keine Option! Denn dadurch kann wertvolle Zeit für die Notfallversorgung verstreichen. Die Mitarbeiter müssen daher genau wissen, wo sie Notduschen und Augenspülungen im Ernstfall finden. Sorgen Sie für eine gute Sichtbarkeit der Notdusche, indem Sie die erforderlichen Rettungszeichen anbringen, und zeigen Sie den Mitarbeitern im Rahmen der Unterweisung die Plätze, an denen Notduschen und Augenspülungen zu finden sind.

Wie wird die Notdusche bedient?
Wer im Notfall nicht weiß, wie er die Notdusche betätigt, hat ein ernstes Problem. Zwar sind Notduschen so konstruiert, dass sie sich möglichst intuitiv bedienen lassen – aber je nach Modell kann der Auslösemechanismus variieren. Während sich Körperduschen in der Regel per Zugstange auslösen lassen, gibt es bei Augenduschen unterschiedliche Möglichkeiten: Per Druckplatte, Ventilhebel oder mittels eines Schutzdeckels, der beim Hochklappen die Augendusche aktiviert. Augenspülflaschen wiederum setzen die Spülflüssigkeit durch manuelles Zusammendrücken des Flaschenkörpers frei.

8. Was passiert mit dem Abwasser?

Wenn die Notdusche für Spülungen nach Gefahrstoff-Unfällen gedacht ist, können diese auch das Brauchwasser kontaminieren. Denken Sie daher bei der Planung Ihrer Notdusche an entsprechende Möglichkeiten zur Rückhaltung bzw. der fachgerechten Entsorgung (vgl. WRG, AAEV). Unsere individuell konfigurierbaren Notduschen lassen sich bei Bedarf mit einer Sammelwanne ausstatten.

9. Wie häufig muss man Notduschen warten?

Sowohl für Körperduschen als auch für Augenduschen besteht eine jährliche Prüfpflicht durch einen Sachkundigen. Darüber hinaus muss mindestens monatlich eine Funktionsprüfung durch den Nutzer stattfinden. Bei Augenduschen sind noch kürzere Prüfintervalle empfehlenswert, um das Risiko von Verkeimungen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

DENIOS übernimmt Ihre Notduschen-Wartung

Schon gewusst? Den professionellen DENIOS Wartungs-Service gibt es auch für Körper- und Augenduschen! Mit unseren attraktiven Wartungsverträgen erhalten Sie nicht nur die Langlebigkeit Ihrer Erste-Hilfe-Einrichtungen, sondern verpassen auch keine Termine mehr – denn die jährliche Sicherheitsprüfung planen wir für Sie ein.

10. Was muss ich bei der Funktionsprüfung von Notduschen beachten?

Eine regelmäßige Prüfung der Notdusche dient nicht nur dazu, sich der einwandfreien Funktionalität zu vergewissern. Die regelmäßige Betätigung hilft auch, das Ventil leichtgängig zu halten. Durch häufigen Wasserwechsel werden zudem Verunreinigungen und Verkeimungen der Wasserleitung vermieden. Beurteilen Sie bei der Funktionsprüfung sowohl den Volumenstrom, das Bild der Wasserverteilung des Duschkopfes sowie die Wasserqualität durch Inaugenscheinnahme. Eine saubere und effiziente Prüfung gelingt mit praktischen Notduschen-Prüfwagen.

Wir beraten Sie gerne!

Ob am Telefon, via E-Mail oder persönlich bei Ihnen vor Ort - wir helfen Ihnen und beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Kostenlose Fachberatung 06225-20533

Ähnliche Beiträge

Lade...
i

Die Fachinformationen auf dieser Seite wurden sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Dennoch kann die DENIOS GmbH keine irgendwie geartete Gewährleistung oder Haftung, sei es vertraglich, deliktisch oder in sonstiger Weise, für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit weder gegenüber dem Leser noch Dritten gegenüber übernehmen. Die Verwendung der Informationen und Inhalte für eigene oder fremde Zwecke erfolgt demnach auf eigene Gefahr. Beachten Sie in jedem Fall die örtlich und aktuell geltende Gesetzgebung.

Menü
Anmelden
Ihr WarenkorbZum Warenkorb hinzugefügt
Zum Warenkorb
Wir beraten Sie gerne!

Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus, wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Mo – Do: 8:00 – 17:00 Uhr | Fr 8:00 – 16:00 Uhr