DENIOS GmbH
Nordstraße 4
5301 Eugendorf

Tel.: 06225/20 533
Fax: 06225/20 533-44
E-Mail:info@denios.at
Internet: www.denios.at

Unterbauschränke

(19 Artikel in 19 Ausführungen)

DENIOS Unterbauschränke lassen sich unter jeder Arbeitsfläche montieren und bieten den idealen Stauraum für entzündbare Flüssigkeiten. Je nach Modell gilt 30 Minuten (Typ 30) oder 90 Minuten (Typ 90) Brandschutz. Durch die unterschiedlichen Höhen und Breiten kann der ideale Unterbauschrank für jeden Arbeitsplatz gefunden werden.

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Platzsparende Unterbauschränke von DENIOS

Platzsparende Gefahrstofflagerung mit den Unterbauschränken von DENIOS

Feuerbeständige Unterbauschränke von DENIOS verfügen über alle relevanten Zertifizierungen und können bequem unter der Werkbank oder dem Labortisch montiert werden. Sie können wahlweise mit ein oder zwei Auszügen oder Flügeltüren geliefert werden. Diese werden auf Langlebigkeit getestet: Jeder Schrank muss 50.000 verschleißfreie Öffnungen und Schließungen überstehen. Selbstverständlich sind unsere Unterbauschränke mit Zylinderschloss abschließbar und verfügen über eine Schließzustandsanzeige. Im Brandfall schließen sich die Türen automatisch. Modelle mit Auszugswanne werden serienmäßig mit Erdungskabel inklusive Klemme geliefert. Auf der Rückseite ist ein Abluftanschluss vorhanden.

Was sind die Vorteile von Unterbauschränken?

  • Feuerbeständig
  • Auffangen von Flüssigkeiten
  • Langlebig
  • Platzsparend
  • Einsatznahe Lagerung
  • Schneller Zugriff

Welche Vorschriften müssen bei Unterbauschränken in Arbeitsräumen erfüllt sein?

Bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten und anderer Gefahrstoffe in Arbeitsräumen sind besondere Normen und Vorschriften zu beachten, um die Sicherheit der Mitarbeiter und des Betriebes nicht zu gefährden. Besonders wichtig sind hier die ÖNORM EN 14470-1 und die technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510.

Die ÖNORM EN 14470-1 ist die europäische Norm für „Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke“. Sie schreibt vor, welche Anforderungen ein Schrank erfüllen muss, um für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten zugelassen zu werden. Einige Kriterien sind:

  • Die Schranktüren müssen sich im Brandfall innerhalb von 20 Sekunden automatisch schließen.
  • Die Türen werden durch aufschäumende Brandschutzdichtung versiegelt.
  • Die Schränke müssen über Zu- und Abluftöffnungen verfügen.
  • Je nach Typ müssen die Schränke 15, 30, 60 oder 90 Minuten lang feuerwiderstandsfähig sein.

In den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 sind die Anforderungen für die „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ vorgeschrieben. Dazu gehören unter anderem:

  • Flüssige Gefahrstoffe müssen auf einer Auffangvorrichtung gelagert werden, die die Menge des größten gelagerten Gebindes, mindestens jedoch 10% der Gesamtmenge aufnimmt.
  • Die Wände und Boden des Raumes müssen feuerhemmend und undurchlässig sein.
  • Die TRGS 510 gibt außerdem vor, welche Gefahrstoffe zusammen und getrennt gelagert werden dürfen.

Wissen zu Unterbauschränken

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