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Bodenkennzeichnung ATEX-Zone

(21 Artikel in 21 Ausführungen)

Ex-Zonen-Bodenmarkierung können auf jedem Untergrund aufgebracht werden - innen und außen. Sie zeigen unmissverständlich, wenn man sich in einem explosionsgefährlichen Bereich aufhält und sind damit notwendig für den Mitarbeiterschutz.

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Bodenkennzeichnungen von DENIOS für die ATEX-Zone

Wie werden Ex-Zonen eingeteilt?

Die Einteilung von Ex-Zonen richtet sich nach der Atmosphäre der jeweiligen Zone. Es wird zwischen gas- und staubexplosionsgefährdete Zonen unterschieden und diese werden in jeweils drei Zonen eingeteilt.

Zone null bis zwei betreffen Gase, Nebel oder Dämpfe. In Zone 0 ist eine dauerhafte Explosionsgefahr vorhanden. Zone 1 bezeichnet Bereiche, in denen sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsgefährdete Atmosphäre bilden kann. In Zone 2 kann davon ausgegangen werden, dass keine explosionsgefährdete Atmosphäre vorhanden ist oder bei Normalbetrieb nur kurzzeitig auftritt.

Die Zoneneinteilung für Staubexplosionen entspricht denen der Gase. In Zone 20 ist eine dauerhaft explosionsfähige Atmosphäre aufgrund brennbarer Stoffe in der Luft. In Zone 21 ist im Normalbetrieb nur gelegentlich damit rechnen und in Zone 22 ist Explosionsgefahr nicht oder nur kurzfristig vorhanden. Begriffe wie „Normalbetrieb“ oder „kurzzeitig“ sind nicht klar seitens der Europäischen Union definiert. Dies werden in nationalen Regelwerken festgelegt, wodurch sich Unterschiede bei der Kategorisierung in verschiedenen Ländern ergeben können.

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Über 2.000 Produkte für den Einsatz im Ex-Bereich

Ein Produktprogramm rund um das Thema Ex-Schutz, das keinerlei Wünsche offen lässt: Ex-geschützte Betriebsmittel, Lufttechnik-Lösungen, Ex-Zonen Kennzeichnung und vieles mehr!

Wie müssen Ex-Zonen gekennzeichnet werden?

Mitarbeiter müssen darüber informiert werden, wenn sie eine Ex-Zone betreten, da diese im schlimmsten Fall ihre Sicherheit oder Gesundheit gefährdet. Eine klare Kennzeichnung verhindert außerdem, dass ungeschultes Personal oder Fahrzeuge die Zone unerlaubt oder unabsichtlich betreten.

Laut der 1999/94/EG Richtlinie, Anhang III sind Arbeitgeber verpflichtet, Ex-Zonen mit dem offiziellen, schwarz-gelben „Ex-Dreieck“ zu kennzeichnen. Das Dreieck enthält schwarze Buchstaben und einen schwarzen Rand auf gelbem Grund, während das Gelb mindestens 50 % der Oberfläche des Zeichens ausmachen muss.

Die genaue Kennzeichnung mit Schildern oder Markierungen ist den Mitgliedsstaaten der EU überlassen. Mit unseren Ex-Zonen-Bodenmarkierungen, Ex-Schildern und Verbotsschildern sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Bei uns finden Sie Bodenmarkierungen für alle Ex-Zonen. Zusätzlich bieten wir Ihnen auch Markierungen für den Übergang zwischen zwei Zonen an. Alle Bodenmarkierungen erfüllen selbstverständlich die Anforderungen der Kennzeichnungspflicht.

Wissen zum Thema

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