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Schlüsselkasten

(28 Artikel in 28 Ausführungen)

Innerhalb von Produktionsumgebungen kommen viele Schlüssel und Schlüsselkarten zusammen. Um dabei nicht den Überblick zu verlieren und alle Schlüssel jederzeit im Zugriff zu haben, empfehlen sich Schlüsselkästen in verschiedenen Ausführungen.

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DENIOS Betriebsausstattung
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Produkte zur Schlüsselaufbewahrung von DENIOS

Ordnung und Sicherheit mit Schlüsselschränken von DENIOS

Schlüsselsysteme sind im wahrsten Sinne des Wortes der Schlüssel zu einem sicheren Betrieb. Unbefugter Zugriff und Diebstahl werden im Allgemeinen zunächst durch abgeschlossene Türen vermieden. Um einen reibungslosen Produktionsablauf zu gewährleisten, muss jedoch auch sichergestellt werden, dass die Türen auch wieder geöffnet sind, wenn Mitarbeiter Zutritt brauchen. Der erste Schritt zu einem organisierten Betrieb ist daher ein gutes Schlüsselsystem. Da viele Unternehmen nicht nur einen, sondern bis zu hunderte Schlüssel besitzen, bietet ein Schlüsselkasten eine unkomplizierte Lösung zur Aufbewahrung und Organisation. In einem Schlüsselkasten von DENIOS können bis zu 300 Schlüssel aufbewahrt werden. Schlüssel sollten mit Nummern oder Bezeichnungen versehen sein und ein Verzeichnis dieser angelegt werden. Im Idealfall wird dies direkt im Schlüsselkasten oder daneben aufbewahrt. Wird ein Schlüssel ausgegeben, sollte auch dies in eine Liste eingetragen werden und abgehakt werden, sobald der Schlüssel wieder in den Kasten gehängt wurde. Dank des Verzeichnisses und der aktuellen Liste hat der Verantwortliche eine Übersicht über sämtliche Schlüssel und erkennt schnell, welche Schlüssel fehlen. So hat man im Betriebsalltag oder Notfall schnell der richtige Schlüssel zur Hand.

Wer haftet für einen verlorenen Schlüssel?

Wenn ein Schlüssel verloren geht, wird es oft sehr teuer. Denn meist muss nicht nur der verlorene Schlüssel ersetzt, sondern auch das Schloss ausgetauscht werden. Hier können schnell hunderte bis tausende Euro zusammenkommen. Doch wer haftet, wenn ein Arbeitnehmer einen Schlüssel von der Arbeit verliert? Nicht immer muss der Arbeitnehmer für die Kosten aufkommen. Die Haftung für den entstehenden Schaden richtet sich nach dem Grad des Verschuldens. Hat der Arbeitnehmer umsichtig gehandelt und ihm kann nur ein leichtes Verschulden vorgeworfen werden, so muss er keinen Schadensersatz zahlen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer die Sorgfaltspflicht verletzt hat und der Verlust im gewissen Maße voraussehbar war. Dabei muss der Arbeitnehmer etwa ein Drittel bis die Hälfte der Kosten übernehmen. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten muss der Arbeitnehmer für den kompletten Schaden aufkommen. Diese Situation ist gegeben, wenn es offensichtlich ist, dass die Handlung des Arbeitnehmers mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Verlust des Schlüssels führen wird. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass die private oder gewerbliche Haftpflichtversicherung den Verlust von Schlüsseln abdeckt. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet den Arbeitnehmer auf das Haftungsrisiko hinzuweisen.

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